Mitgliedsbeiträge
Die Jahresbeiträge ergeben sich gemäß nachstehender Tabelle aus der Kombination von Nutzungsstufe und Betriebsgröße.
Alle Beträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
1 = Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, landwirtschaftliche Betriebe,sonstige freie Berufe
2 = Industrie, Gesundheitswesen (gewerblich), Transport und Verkehr; Kleinstbetriebe/Saisongeschäfte
3 = Handwerk, Dienstleister, Baubranche, Reisebranche
4 = Banken, Apotheker, Bäcker/Metzger, Freizeit- und Wellnessbranchen
5 = Einzelhandel, Gaststätten und Hotels, Supermärkte und Einkaufszentren
Die zuzuordnende Nutzungsstufe verändert sich um eine Stufe nach unten, wenn sich der Betrieb außerhalb des Südparks oder des nachfolgenden Innenstadtbereichs befindet:
Luitpoldstraße – Oskar-Wittmann-Straße – Theo-Lauber-Straße – Spitalplatz – Schützenstraße – Neuhofstraße – Münchener Straße (bis Post/Sudetenlandstraße) – Franziskaner Straße.
Die Betriebsgrößen gliedern sich in
A Betriebe mit 1 bis 5 Personen
B Betriebe mit 6 bis 10 Personen
C Betriebe mit 11 bis 20 Personen
D Betriebe mit 21 bis 50 Personen
E Betriebe mit mehr als 51 Personen.
Bei der Festlegung der Betriebsgröße werden nur Voll- und Teilzeitkräfte berücksichtigt, wobei zwei Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte jeweils eine Vollzeitkraft ergeben. Auszubildende werden nicht berücksichtigt.
Soziale Organisationen, Behörden, Vereine und nicht ortsansässige Betriebe zahlen einen jährlichen Bruttobeitrag von 55 EURO.
Privatpersonen zahlen einen jährlichen Bruttobeitrag von 25 EURO.
Fördermitglieder ohne Stimmrecht können den Verein mit einem frei wählbaren Betrag unterstützen, mindestens 5 EURO brutto im Monat.