Förderprogramm
Wer erhält die Förderung?
Förderberichtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neuburg. Auch Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neuburg haben, können einen Förderantrag stellen. Bei Neubau uns Sanierung ist Voraussetzung, dass sich das Gebäude in der Stadt Neuburg an der Donau befindet. Antragsteller ist der Eigentümer des Gebäudes bzw. der Eigentümer des Fördergegenstandes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige.
Wichtige Hinweise zur Förderung
Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Bei Maßnahmen zur Sanierung müssen diese von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur neue Anlagen bzw. Fördergegenstände förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind stätische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert.
Wann und wie erfolgt die Fördermittelvergabe?
Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft, bzw. beim Kauf von Fahrzeugen oder energiesparenden Haushaltsgeräten nach Rechnungsstellung bei der Stabstelle Umwelt der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung im Original und die im Auftrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.