Corona Informationen für Unternehmen
Informationen für Unternehmen zur aktuellen Corona-Situation
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Soforthilfemaßnahmen
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder
- als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden
oder
- per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.
Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die für den Antragsteller örtlich zuständige Vollzugsbehörde:
Gebiet Oberbayern
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
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Steuerstundungen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Steuerberater oder an das Finanzamt.
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Kreditprogramm der LfA
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren eigenen Bankberater.
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Kurzarbeit
Kurzarbeit beantragen!
Folgendes gilt es zu beachten:
• Mind. 10% der Belegschaft muss vom Arbeitsausfall betroffen sein
• Auch für Leiharbeiter kann Kurzarbeiter-Geld beantragt werden
• Die Sozialversicherungsbeiträge werden in dieser Zeit von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt
• Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ganz oder teilweise verzichtet
• Eine Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeiter-Geld kann von 12 Monate auf 24 Monate verlängert werden
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Wichtige Schritte:
• Kurzarbeit bei Agentur für Arbeit anzeigen (Formular 1)
• Kurzarbeit bei Agentur für Arbeit beantragen (Formular 2, Leistungsantrag)
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Weitere Informationen, sowie die beiden Formulare finden Sie HIER!