Bayerns Stadtmanager fordern mehr Einkaufsnächte

04.02.2011

Bayerns Stadtmanager fordern mehr Einkaufsnächte

Unbürokratische Durchführung von 4 Einkaufsabenden im Jahr – Die Verlagerung der Genehmigungskompetenz auf die Regierungsbezirke wird begrüßt

In einer Vielzahl von Kommunen haben bereits Shopping-Nächte und Einkaufsabende stattgefunden. Immer mit großem und nachhaltigem Erfolg für die lokale Ökonomie. Die Geschäftsführer und Beauftragten der bayerischen Stadtmarketingorganisationen haben unter ihren Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt, die das bayernweite Interesse an der Durchführung von Einkaufsabenden unterstützt. Dabei zu betonen, dass von der überwiegenden Mehrheit der bayerischen Citymanagerinnen und Citymanagern keine grundsätzliche Veränderung des Ladenschlussgesetzes gefordert wird.

Ausgangslage
Über 90% aller Mitglieder des Aktionskreises haben bereits mindestens einen Einkaufsabend mit
verlängerten Ladenöffnungszeiten durchgeführt? Etwa ein Drittel bereits zweimal, ein Viertel
mehr als zweimal. 90% der Mitglieder werden auf jeden Fall einen weiteren Einkaufsabend durchführen.

Bewertung
Alle Stadtmarketingorganisationen werten den Einkaufsabend als Erfolg für die Innenstadt und den Einzelhandel. Einkaufsabende führen zu zusätzlichen Umsätzen im innerstädtischen Einzelhandel. Sie verbessern das Image der Innenstadt. Sie erreichen Kunden aus einem größeren Einzugsgebiet. An Einkaufsabenden ist das Einkaufen oft entspannter. Der Einkauf wird zum Erlebniseinkauf.

Ausblick und Forderungen
Bislang ist je Stadt und Jahr nur ein Einkaufsabend möglich. Wenn mehr Einkaufsabende möglich wären, würde die absolute Mehrheit der Mitglieder bis zu 4 Abende pro Jahr veranstalten wollen. Hierbei ist es wichtig, dass die räumliche Begrenzung auf den Kernbereich einer Stadt/Gemeinde bzw. Stadtteile eingehalten wird, um ein Ausnutzen der Regelung durch Möbelmärkte in der Peripherie zu verhindern.

Grundsätzlich gilt, auch für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen, dass bei der Genehmigung von Einkaufabenden die Anlassbindung entfallen soll. Auch eine Bindung an eine kulturelle Veranstaltung ist nicht sinnvoll.

Eine generelle Änderung der Ladenschlussregelungen in Bayern ist nicht notwendig.

Was die Änderung in der Genehmigungskompetenz angeht, kommt die Landesregierung der Forderung der bayerischen Citymanager nach. Seit dem 1.1.2011 ist nicht mehr das Arbeits- und Sozialministerium, sondern sind die Regierungsbezirke befugt, über die Durchführung von Einkaufsnächten zu entscheiden.

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